SBF See · Lichter & Signalkörper · Frage 91

Welches Fahrzeug führt diese Lichter?

  1. Richtige Antwort: Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
  2. Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge.
  3. Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
  4. Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Kurz erklärt

Ein weißes Topplicht, dazu Seitenlichter und Hecklicht: Das ist ein Maschinenfahrzeug in Fahrt. Weil nur ein Topplicht brennt, ist es kürzer als 50 m.

Dein Blick · 40°
Weiß über Grün: Du siehst die Steuerbordseite. Ein einziges Topplicht: kürzer als 50 m.

Im Detail

Tippe auf einen Wegpunkt, um tiefer einzusteigen.

b
Maschinenfahrzeug ab 50 mAb 50 m ist ein zweites Topplicht Pflicht, achterlicher und höher als das vordere. Hier brennt nur eines.
c
Manövrierunfähig in FahrtEin manövrierunfähiges Fahrzeug zeigt zwei rote Rundumlichter übereinander und kein Topplicht. Seitenlichter und Hecklicht kommen nur bei Fahrt durchs Wasser dazu.
d
Manövrierbehindert ab 50 mEin manövrierbehindertes Fahrzeug zeigt Rot-Weiß-Rot als Rundumlichter übereinander. Mit Fahrt kämen ab 50 m außerdem zwei Topplichter dazu.

Seitenlichter und Hecklicht ergeben zusammen genau einen vollen Kreis. Das Topplicht überlappt mit den Seitenlichtern und zeigt nach vorn. Drehe die Grafik: Von hinten siehst du nur das Hecklicht.

225°
Topplicht, weißVon recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab, nach jeder Seite.
112,5°
Seitenlichter, rot und grünRot an Backbord, Grün an Steuerbord. Jeweils von recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab.
135°
Hecklicht, weißNach achtern, 67,5° nach jeder Seite.

Große Schiffe führen zwei Topplichter: eines vorn, ein zweites achterlicher und höher. Aus der Linie der beiden Lichter kannst du den Kurs des Schiffs ablesen. Stehen sie genau übereinander, kommt es direkt auf dich zu.

Ein Maschinenfahrzeug unter 12 m darf statt Topplicht und Hecklicht ein weißes Rundumlicht führen, dazu die Seitenlichter. Das sieht man bei vielen Motorbooten.

KVR Regel 23